Fischerprüfung
Für die Erteilung eines Fischereischeins (betrifft nicht den Jugendfischereischein) ist das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung erforderlich.
Wer die Prüfung ablegen will, hat gem. § 5 Abs. 1 AVFiG an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen, der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließt. Es müssen mindestens 30 Unterrichtsstunden je 60 Minuten nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Die Prüfung kann ab dem 12. Lebensjahr absolviert werden, allerdings wird der staatliche Fischereischein von den Behörden erst ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt.
Bei der Prüfung sind 60 Fragen innerhalb 2 Stunden aus folgenden Gebieten zu beantworten:
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
- einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts
Der Termin zur Prüfung findet immer am ersten Samstag im März eines jeden Jahres statt.
Mit dem Vorbereitungskurs des Bezirksfischereivereins Erding e.V. sind Sie bei entsprechender Eigeninitiative sehr gut vorbereitet. Die Erfolgsquote unserer Lehrgangsteilnehmer liegt regelmäßig über dem bayernweiten Durchschnitt.
Sollten Sie wider Erwarten die Prüfung nicht bestehen ist eine Wiederholung der Prüfung im gleichen Jahr möglich (letzter Samstag im Juni).
Hier finden Sie den Unterrichtsplan für den Vorbereitungslehrgang als PDF-Dokument >>
Es fallen folgende Kosten für die Teilnahme an der Fischerprüfung an:
Erwachsene (ab 18 Jahre) |
Jugendliche |
|
| Lehrgangsgebühr | 120,00 EUR |
80,00 EUR |
| Unterrichtsmaterial | 40,00 EUR |
40,00 EUR |
| Katalog der Prüfungsfragen | 13,50 EUR |
13,50 EUR |
| Gesamt | 173,50 EUR |
133,50 EUR |
| Zusätzlich | ||
| Prüfungsgebühr * | 30,00 EUR |
30,00 EUR |
* (direkt an das Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten zu entrichten)
Der Weg zur Anmeldung für die Fischerprüfung:
Schritt 1:
Anmeldung zur Fischerprüfung
(Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten)
WICHTIG: Die Anmeldung unter diesem Link muss bis 01.12. und die Zahlung der Prüfungsgebühr an das LfL von 30,00 EUR muss bis 15.12. diesen Jahres erfolgt sein!
Eine Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung erfolgt NICHT über den BFV Erding e.V., sondern muss durch den Teilnehmer selbst erfolgen!
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/12876/index.php
Schritt 2:
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang des BFV Erding e.V. und Überweisung des entsprechenden Gesamtbetrags.
Eine Bestätigungsmail mit den Kontodaten wird nach erfolgter Anmeldung an die entsprechende Email-Adresse versandt. Ebenso erfolgt eine Bestätigung des Zahlungseingangs per Mail.
Sofern durch eigenes Verschulden des Lehrgangsteilnehmers eine Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist (insbesondere durch o.g. Schritt 1), erfolgt keine Kostenerstattung für das Lehrmaterial. Bei Nichtteilnahme an unserem Vorbereitungskurs wird für die Erstattung der Lehrgangsgebühr wegen des Bearbeitungsaufwands ein Betrag von € 30,00 einbehalten.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Kursleiter Herr Thomas Mehringer unter der Email vorstand2@fischen-erding.de gerne zur Verfügung

